Vereinbarung zur Funktionsprüfung in Aussicht

Am 19. Mai 2026 fand im Rathaus der Stadt Horn-Bad Meinberg ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister der Stadt, Herrn Ruttner, und dem Vorstand des Vereins „Unser Badehaus e.V.“ statt. Per Video-Konferenz war Rechtsanwalt Dr. Jahn, insbesondere Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Vergaberecht, aus der Praxis BRANDI-Paderborn zugeschaltet, der auch bereits den Bau- und Förderverein Sennebad Hövelhof e.V. beraten hatte.

Ziel des Gesprächs war es, nun schnellstens und endlich die Grundlage für die anstehende und zwingend durchzuführende Funktionsprüfung der Technik des Badehauses zu schaffen.

Das Ergebnis laute zusammengefasst:

Rechtsanwalt Dr. Jahn entwirft eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Horn-Bad Meinberg und der zwischenzeitlich zunächst nur für die Funktionsprüfung gegründeten Badehaus-Betriebs UG (haftungsbeschränkt), deren Alleingesellschafter der Verein „Unser Badehaus e.V.“ ist, die mit der Durchführung der Funktionsprüfung und eines Probebetriebs beauftragt wird.

Vergaberechtlich und beihilferechtlich kann dies aus  Sicht von Dr. Jahn so erfolgen.

Sobald der Entwurf der Vereinbarung vorliegt, wird vorsorglich dazu eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Detmold eingeholt, damit beide Vertragsparteien auf der sicheren Seite sind.

Wir hoffen, den Mitgliedern des Vereins und allen sonstigen an der Wiedereröffnung des  Badehauses Interessierten alsbald weitere positive Nachrichten zukommen zu lassen.

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