Infobrief des Fördervereins Unser Badehaus e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,

etliche von Ihnen haben in den vergangenen Wochen bei Vorstandsmitgliedern nachgefragt, was es
Neues und insbesondere endlich Positives zum Thema der Wiedereröffnung des Badehauses gibt,
und wann die Mitgliederversammlung stattfindet.
Der Plan des Vorstands war, die Versammlung einzuberufen, sobald es wirklich Grund zur (Vor-)
Freude gibt. Wir hatten unsere Hoffnung darauf gesetzt, dass vor Beginn der Sommerferien das
Ergebnis der Techniküberprüfung mit Probebetrieb vorliegt und es den Mitgliedern, aber auch den
Bürgern der Stadt insgesamt mitgeteilt werden kann. Denn der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg
hatte in einer Sitzung am 12.02.2026 den Beschluss gefasst, unserem Verein Haushaltsmittel für die
Techniküberprüfung zur Verfügung zu stellen, die unmittelbar nach Ostern durchgeführt werden
sollte.
Anschließend kam es allerdings deshalb zunächst zu einem Stillstand, weil die Folgen dieses Beschlusses
für unseren gemeinnützigen Verein – Verlust der Gemeinnützigkeit, Entstehen der Körperschaftsteuerpflicht,
Haftungssituation, etc. – geklärt werden mussten.
Herr Bürgermeister Ruttner hat deshalb zusammen mit Mitgliedern des Vorstands unseres Vereins
den Vorstand des Fördervereins Sennebad Hövelhof e.V. aufgesucht, um abzuklären, wie dort das
Zusammenspiel zwischen der Stadt Hövelhof und insbesondere dem Förderverein abgelaufen ist.
Unabhängig vom erheblich höheren Kostenvolumen stellte sich heraus, dass dort der gemeinnützige
Förderverein Gesellschafter einer Betriebsgesellschaft mbH ist, dem – und nur dem allein – das
Bauvorhaben übertragen worden war.
Daraufhin hat der Vorstand die mit dem Verein als alleinigem Gesellschafter nur für den Zweck der
Techniküberprüfung ins Leben gerufene Badehaus Betriebs UG (haftungsbeschränkt) gegründet.
Seit dem 19.05.2026 wird nun von einem von der Stadt beauftragten Fachanwalt geprüft, wie eine
Vereinbarung aussehen muss, die für den Verein mit keinerlei Risiko verbunden ist. Da der erst nach
mehreren Wochen anwaltlich vorgelegte Vertragsentwurf für beide Seiten nicht ohne Änderungen
akzeptabel ist, und um alle Fragen und Aspekte abzuklären, hat der Vorstand eine renommierte
Fachanwältin für Vergabe- und Beihilferecht hinzugezogen.
Das Ergebnis der juristischen Expertisen und der geänderte Vertragsentwurf wird jetzt Gegenstand
der Gespräche mit Herrn Bürgermeister Ruttner bzw. der Verwaltung. Wir hoffen, dass bis zum
Termin unserer Mitgliederversammlung eine klare Entscheidung getroffen ist. Dann könnten endlich
die Fachingenieure, die quasi „Gewehr bei Fuß stehen“, die Techniküberprüfung durchführen.

Stand: 03.08.2026

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