Herzlich Willkommen auf der Homepage des Vereins 
"Unser Badehaus e.V."

Vielleicht hast du’s schon gehört:
Seit 2021 steht das Badehaus leer – nach der Insolvenz des alten Betreibers war Schluss mit Schwimmen, Sauna und Spaß.

Die Stadt hat 2022 das Gelände gekauft (Danke, Stadt! 👏), aber selbst betreiben geht leider nicht. Ein Investor? Fehlanzeige.
Also bleibt nur eins: Wir Bürger packen’s an!

News

September 2025
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Homepage geht online
Die Homepage des Vereins Unser Badehaus e.V. online in Betrieb genommen.

Den interessierten Bürgern wurde die Aufnahme in den Verein nun auch digital ermöglicht. Über die neue E-Mailadresse
info@unserbadehaus.de und die Homepage www.unserbadehaus.de sind die Informationen auch online abrufbar. Hier können Sie auch den Mitgliedsantrag downloaden.
 
Stand 28.09.2025
September 2025
Ortsbegehung
Im September erfolge die Ortsbegehung des Badehauses durch die Fa. Constrata zwecks Aufnahme des Zustandes der technischen Anlagen unter Berücksichtigung eines mehrjährigen Interims- Schwimmbetriebes im Badehaus Bad Meinberg.
Eine Vorlage des Ergebnisses wird für Oktober 2025 erwartet.
 
Stand 28.09.2025
August 2025
Gründungsmitglieder
Vereinsgründung

Verein „Unser Badehaus e.V.“ zur Realisierung der Wiedereröffnung des Bad Meinberger Badehauses gegründet

mehr erfahren -->

Stand 01.08.2025

Der Weg zur Wiedereröffnung

FAQ

Was geschieht mit dem Verein, falls der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg es ablehnt, die Kosten für Arbeiten zu tragen, die nach den demnächst vorliegenden gutachterlichen Ermittlungen für eine Wiedereröffnung des Badehauses und einen mehrjährigen Interimsbetrieb erforderlich sind, und die Stadt Horn-Bad Meinberg auch in Verhandlungen zur Herbeiführung einer Lösung des finanziellen Aspekts zu keiner Regelung im Interesse der Bürger der Stadt und des für die Stadt unabdingbar notwendigen Badehauses-Komplexes bereit ist ?

Die Mitglieder des Vereins müssen entscheiden, ob die Badehaus-Betriebs-GmbH, deren Hauptgesellschafter der Verein ist, mit der Stadt einen Vertrag über die Übernahme des Betriebs der übrigen Bereiche des Badehaus-Komplexes, also Sauna, Salzgrotte, Sportstudio und Sporthalle, abschließen oder ob der Verein aufgelöst werden soll.

Was geschieht mit dem Vereinsvermögen, wenn die Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen?

In § 15 der Satzung heißt es dazu: "Bei Auflösung des Vereins wird das nach Deckung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Vereins je anteilig gemeinnützigen Organisationen übergeben, die im Bereich des Kinder- und Jugendsports mit bevorzugter Berücksichtigung der Belange des Kinder- und Jugendschwimmens tätig sind, mit der Auflage, es für diese Aufgaben zu verwenden."

Welche Vergünstigungen habe ich als Mitglied des Vereins?

Der Vorstand ist darin einig, dass die Unterstützung des gemeinsamen Projekts durch die Mitgliedschaft im Verein und die Zahlung des Mitgliedsbeitrages honoriert werden sollte. Zur ersten Mitgliederversammlung wird der Vorstand den Mitgliedern Vorschläge dazu unterbreiten, über die und über etwaige weitere Vorschläge aus dem Kreis der Mitglieder sodann Beschluss gefasst wird. Ein Beschluss-Thema in der Mitgliederversammlung wird auch der Antrag sein, den Jahresbeitrag von 120,00 EUR für Rentner zu senken.

Angebote

Schwimmen

Sauna

Fitness

Salzgrotte

Bewegung/ Turnen

Gastronomie

Möglichkeiten personeller Unterstützung

  • Übernahme von organisatorischen und handwerklichen Aufgaben im Badehaus

  • Betreuung der Saunabereiche und der Salzgrotte

  • Reinigung und Aufsicht in den verschiedenen Bereichen außerhalb des reinen Schwimmbetriebes

  • Gastronomie und Ausschank

  • Beaufsichtigung der Turnhallennutzung

Kontakt

Unser Badehaus e.V.

Dr. Michael Haack

Am Müllerberg 31

32805 Horn-Bad Meinberg

E-Mail: info@unserbadehaus.de

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